ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN ÜBERREGIONALEN VERLEIH DES EZEF
1. Bestellung Die Bestellung sollte Ihren gewünschten Filmtitel (evt. Ersatzfilm), die Bestell-Nummer, den Spielter-min und die Versandanschrift enthalten. Wir behalten uns vor, telefonische Terminierungen schriftlich bestätigen zu lassen. Ist diese schriftliche Bestätigung nicht spätestens eine Woche nach der Terminierung eingegangen, so besteht kein Anspruch auf den zugesagten Spieltermin. Eine Bestellung gilt von uns als angenommen, sobald diese telefonisch oder schriftlich durch die Evang. Medienzentrale Württemberg bestätigt worden ist. Aufgegebene Bestellungen sind verbindlich, der Besteller ist zur Abnahme des bestellten Filmes für die angegebene Spielzeit verpflichtet. Bei Um- bzw. Abbestellungen, die uns später als eine Woche vor Spieltermin mitgeteilt werden, müssen wir € 15,- als Bearbeitungsgebühr in Rechnung stellen, da wir die Kopien reservieren und den pünktlichen Versand vorbereitet haben.
2. Mietpreise Die Mietgebühren sind Festpreise und gelten nur für die bestätigte Mietzeit. Der Hinversand per Post ist im Mietpreis enthalten. Der Rücktransport ist durch den Entleiher zu zahlen. Evt. anfallende Nach-nahmegebühren gehen zu Lasten des Bestellers. Der Hin- und Rücktransport gilt nicht als Mietzeit. Wird die vereinbarte Mietzeit überschritten, erfolgt eine Nachbelastung.
3. Lieferung Die Filme gelangen rechtzeitig zum Versand, jedoch können wir keine Haftung für rechtzeitiges Eintreffen beim Besteller übernehmen. Wir versenden in der Regel gegen Rechnung und per Postpaket. Ist aus Termingründen nur eine Lieferung per Kurier möglich, erfolgt diese nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Bestellers. Der Rechnungsbetrag ist spätestens zum Spieltermin fällig. Wird die Sendung nicht abgeholt, ist der Rechnungsbetrag dennoch fällig.
4. Rückversand Unsere Filme müssen am Tag nach der Vorführung per Postpaket, frei an die Evang. Medienzentrale Württemberg zurückgeschickt werden, sofern keine andere Versandanweisung oder -vereinbarung vorliegt. Bei nicht rechtzeitiger Rück- bzw. Weiterlieferung ist der Besteller für den dem Verleiher ent-stehenden Schaden verantwortlich. Sollte sich der Film bei einem vereinbarten Weiterversand nicht in vorführbarem Zustand befinden, ist die Evang. Medienzentrale Württemberg sofort telefonisch oder per Fax zu benachrichtigen.
5. Terminverlängerung Eine Verlängerung des vereinbarten Spieltermins ist nur nach vorheriger Absprache vor Ablauf der Verleihzeit mit der Evang. Medienzentrale Württemberg möglich. Es erfolgt dann eine Nachbelastung, die sofort fällig wird. Bei nicht vereinbarter Verlängerung ist der Besteller für Schäden haftbar, die dem EZEF, der Evang. Medienzentrale Württemberg oder einem Nachspieler entstehen.
6. Haftung für Verlust und Beschädigung Der Besteller haftet für den Verlust oder eine Beschädigung des Filmmaterials vom Zeitpunkt der Ab-sendung bis zum Wiedereintreffen bei der Evang. Medienzentrale Württemberg oder seinem Nach-spieler, mit Ausnahme von Transportschäden und Verlust beim Transport durch die Post bzw. das Transportunternehmen. Wir empfehlen deshalb den Abschluß einer speziellen Filmversicherung. Auskunft hierüber erteilt Ih-nen die Evang. Medienzentrale Württemberg gerne.
7. Ersatzberechnung Alle von uns gelieferten Spulen, Büchsen und Kartons, die nicht zurückgesandt werden, werden zum Neupreis in Rechnung gestellt.
8. Urheberrechte Die Filme werden - sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt - auschließlich zur nichtgewerblichen Verwendung zur Verfügung gestellt. Die Aufführungsgenehmigung gilt nur für den in unserer Terminbestätigung bzw. dem Lieferschein genannten Besteller. Die Weitergabe unserer Filme an Dritte ist nicht zulässig. Alle Rechte an den von uns gelieferten Filmen, insbesondere das der Vervielfältigung oder die Überspielung auf Videoband, auch für den privaten Gebrauch, oder Übertragung durch Rundfunk und Fernsehen bleiben vorbehal-ten. Eine Änderung der Kopie durch Schnitte oder Kürzung ist nicht zulässig.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Stuttgart.
Stand: 1.4.2011
Artikel zuletzt geändert am: Freitag, 1. April 2011 15:35
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