EZEF-Arbeitshilfe
Odysee für ein Zuhause - Schicksal einer kurdischen Familie
Nr. 164
Michael Enger, Deutschland 2001 29 Min., Farbe, Dokumentarfilm, Video VHS Verleih: EZEF, EMZ 2-19
Kurzinhalt Die Familie Nayir aus dem kurdischen Dorf Yaylacik sucht zweimal um Asyl in Deutschland nach. Nach der ersten Abschiebung aus Osnabrück wird sie auf dem türkischen Flughafen verhaftet. Familienvater Halim kommt aus der Haft nur frei, nachdem er - nach eigener Aussage - unter der Folter Freunde und Verwandte in Deutschland verraten hat. Die Familie taucht in Istanbul unter und flieht mit Hilfe von Schleppern erneut über Griechenland und Frankreich nach Deutschland. Diesmal wird Halim als Asylant anerkannt. Seine Familie wird jedoch nur geduldet, und dem ältesten, inzwischen 18-jährigen Sohn Sehmuz droht erneute Abschiebung.
Zum Inhalt Ein Vollzugsbeamter öffnet eine Tür des Abschiebegefängnisses in Büren und erlaubt dem Kamerateam einen Blick in das Zimmer, in dem Abdulhalim, genannt Halim, und sein Sohn Sehmuz mit zwei anderen "Schüblingen" Karten spielen. Mutter Mükrime lebt mit vier Kindern in einem Wohnheim. Die Familie hat in sieben Jahren des Aufenthalts in Osnabrück Nachbarn und Freunde gefunden, die Kinder haben die Schule besucht und sich eingelebt. Die Aussage der Mutter, "Wir sind nicht bloß aus Lust und Laune hier", wird durch Dokumentaraufnahmen vom kurdischen Neujahrsfest Newroz 1992 untermauert: Damals schossen Soldaten auf flüchtende Frauen und Kinder und fuhren Panzer auf. In den folgenden Jahren wurden 3500 kurdische Dörfer zerstört und rund drei Millionen Menschen vertrieben. Die Familie Nayir floh daraufhin nach Deutschland. Ihr Asylantrag wurde abgelehnt, Halim für die bevorstehende Abschiebung im Ausländeramt festgenommen. Noch bevor die Mutter, die bei der Anwältin Rat einholen wollte, zurückgekehrt war, hatten Polizeibeamte die Kinder aus dem Wohnheim abgeholt und gepackt. Die Mutter durfte nicht mehr aufs Zimmer. Am 5. Februar 1999 wird die Familie gleich nach der Ankunft in Istanbul verhaftet: Die Zollbeamten finden unter anderem ein Bild von PKK-Führer Öcalan im Gepäck. Mükrime beteuert später, dass es untergeschoben worden sein müsse. Halim und sein Sohn Sehmuz werden nach eigenen Angaben in der berüchtigten türkischen Anti-Terror-Abteilung mißhandelt, der Vater mit Knüppeln geschlagen und mit Elektroschocks gefoltert. In Todesangst willigt Halim ein, Auskünfte über Freunde in Deutschland zu geben. Er wird bis zum Ende des offiziellen Gerichtsverfahrens (das für ihn straffrei ausgeht) auf freien Fuß gesetzt. Die Familie taucht in Istanbul unter, und Halim versucht, die Denunzierten zu warnen. - Ende Mai 1999 flieht die Familie durch Minenfelder nach Nordgriechenland. Aber auch in Athen wird der Asylantrag abgelehnt, weil die Nayirs bereits in Deutschland registriert waren. Im März 2000 flüchten sie im Lastwagenversteck einer Schlepperorganisation, die ihnen den Transport nach Deutschland verspricht, sie aber in Paris absetzt. Sie fahren mit dem Zug nach Köln, werden noch auf dem Bahnhof von einer Polizeistreife aufgegriffen und nach Büren geschickt. - Abermals wird der Asylantrag abgelehnt, weil angeblich "keine neuen asylrelevanten Tatsachen" vorliegen. Die Familie reicht Klage dagegen ein. Unterdessen reist das Fernsehteam in die zerstörte Heimat der Nayirs. Schon auf dem Weg dorthin finden die Deutschen nur Ruinen und kaum jemand, der Auskunft geben will. Ein alter Mann aus dem Nachbarort schließlich berichtet, die Menschen seien geflohen oder "zu Tieren" geworden. Er erwähnt das Schicksal eines Mehmed Nayir, dessen Frau und sechs Kinder getötet worden seien. Dieser Mann, ein Vetter von Halim, ist daraufhin gleichfalls nach Deutschland geflohen. Zurückgeblieben sind, wie das Filmteam feststellt, nur Männer, die bereit waren, im Kampf gegen die PKK "Dorfschützer" zu werden. Halim habe sich diesem Ansinnen verweigert. Am 3. Juli 2000 wird über die Klage entschieden. Halim erhält Asyl, nicht aber die Familie. Mükrime und ihre Kinder werden, weil sie als nicht persönlich verfolgt gelten, aus humanitären Gründen nur "geduldet". Sohn Sehmuz, der inzwischen volljährig ist, kann abgeschoben werden. Die Mutter weint. "Mein Herz blutet" sagt sie. Und dass sie "lieber sterben" möchte, als alles noch einmal zu erleben.
Informationen zum Hintergrund
1. Die Situation der Kurden in der Türkei Kurden leben heute in den Staaten Türkei, Iran, Irak und Syrien. Der Staatsgründer der Türkischen Republik Mustafa Kemal, genannt "Atatürk", hat den bis heute wiederholten Satz geprägt: "Nur Türken leben im Vaterland Türkei". Das führte zur Leugnung kurdischer Existenz und zum Verbot jeder Art von Eigenständigkeit. Die Feier des kurdischen Neujahrsfestes Newroz 1992 betrachtete die Regierung daher als Affront. Nachdem sich die von der kurdischen Bevölkerung unterstützte türkische Arbeiterpartei Kurdistans PKK bereits seit Mitte der 80er Jahre zu einer Guerillabewegung entwickelt hat, die auch Terrorakte begeht, führt der türkische Staat einen erbitterten Bürgerkrieg. Beide Seiten begingen Massaker an Zivilisten. Über zehn, hauptsächlich von Kurden bewohnte Provinzen verhängte die Regierung den Ausnahmezustand. Folter - bereits seit 1838 verboten - wird dort nach wie vor angewandt, um Geständnisse bzw. die Mitarbeit für den Geheimdienst zu erpressen (s. dazu "Diyarbakir – Ich schäme mich ein Jurist zu sein" von Karaman Yavuz, 1994, EZEF-Arbeitshilfe Nr. 103). Nachdem PKK-Führer Abdullah Öcalan durch den türkischen Geheimdienst entführt und gerichtlich zum Tode verurteilt worden ist, hat die PKK im September 1999 den bewaffneten Kampf für beendet erklärt. Auf der anderen Seite hat das türkische Parla-ment, um die Annäherung an die Europäische Union voranzutreiben, im August 2002 mit großer Mehrheit ein Reformpaket verabschiedet. Es schließt unter anderem den Vollzug der Todesstrafe ins Friedenszeiten aus, unterwirft die Polizei strengeren rechtsstaatlichen Regeln und erlaubt den Gebrauch der kurdischen Sprache in den elektronischen Medien und im privaten Erziehungswesen. Die EU-Kommission in Brüssel nannte die geplanten Reformen ein "wichtiges Signal", betonte jedoch, jetzt komme es auf die praktische Umsetzung an.
2. Asyl in Deutschland Unter dem Eindruck der nationalsozialistischen Verfolgung und der Flucht von 800 000 Menschen aus dem Deutschen Reich verankerten die Väter und Mütter im Grundgesetz 1949 den knappen Satz: "Politisch Verfolgte genießen Asylrecht". Seitdem haben Menschen, die nach Deutschland flüchten, das einklagbare Recht, ein Asylverfahren zu beantragen, um Schutz vor politischer Verfolgung zu erhalten. Zugestanden wird ihnen dies gewöhnlich aber nur, wenn die individuelle Verfolgung durch staatliche Einrichtungen "andauernd und nachhaltig" ist. 1993 wurde in der Novellierung des Asylrechts unter anderem festgeschrieben, dass Flüchtlinge, die schon vor der Einreise in die BRD in einem Drittland vor Verfolgung sicher waren, in Deutschland kein Asyl mehr erhalten sollen. Für die Einreise aus einer Vielzahl von Ländern ist ein Visum erforderlich, das für politisch Verfolgte auf legale Weise kaum erreichbar ist. Transportunternehmer, die Flüchtlinge ohne Visum mitnehmen, müssen Bußgeld zahlen. Die European Consultation on Refugees & Exiles (ECRE) hat daher von der "Festung Europa" gesprochen. Die Bundesrepublik hat die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK), die Europäische Menschenrechtskonvention und die Anti-Folter-Konvention unterschrieben und die darin enthaltenen Grundsätze ins Ausländergesetz aufgenommen. Die GFK verbietet die Aus- oder Zurückweisung von Flüchtlingen in den Verfolgerstaat. Flüchtlingsorganisationen bemängeln, dass das deutsche Asylrecht unnötige Härten und Verstöße gegen den Geist der Genfer Flüchtlingskonvention enthält. So ist zum Beispiel der Asylgrund "Folter" von deutschen Gerichten unterschiedlich behandelt worden, sofern man dem Antragsteller überhaupt geglaubt hat. Folterungen sind in manchen Ländern zudem so "verfeinert" worden, dass Spuren kaum noch nachweisbar sind. - In der Frage, ob eine "inländische Fluchtalternative" besteht, verlassen sich die Gerichte in der Regel auf Auskünfte des Auswärtigen Amtes der Bundesregierung. Inzwischen haben auch Menschenrechtsorganisationen, die besser informiert sind, versucht, sich Gehör zu schaffen. Inter-nationale Bemühungen, die Asylgewährungspflicht völkerrechtlich verbindlich festzuschreiben und zu regeln, sind bisher gescheitert. Auch ein einheitliches europäisches Asylrecht ist bislang nicht in Sicht.
Zur Gestaltung Die Filmreportage beginnt mit der Abschiebehaft im Gefängnis von Büren, wo Halim und sein Sohn Sehmuz zum zweiten Mal auf den Asylbescheid warten. Sie endet einige Zeit später mit der Reaktion der Familie Nayir auf das abschließende Gerichtsurteil. Dazwischen ist nach einer kurzen Einführung eine lange, verschachtelte Rückblende eingeschoben. Sie beginnt mit Dokumentaraufnahmen vom Newroz-Fest 1992. Darauf folgen Interviews mit der Familie vor der ersten Abschiebung aus Osnabrück. Das Fernsehteam begleitet die deutsche Rechtsanwältin, die die Familie durch Mittelsmänner in Istanbul ausfindig gemacht hat, und filmt das Wiedersehen. Das Team interviewt unter anderem den von Halim denunzierten Ali, der aus Angst vor der Polizei "wie ein Illegaler" in Istanbul lebt. Die Sprecherin des Istanbuler Menschenrechtsvereins, Türkan Arslan, versichert dazu vor der Kamera, dass den Verfolgten "kein normales Leben mehr möglich" sei. Sie schildert das Schicksal des Studenten Zertab, der dem türkischen Geheimdienst 1997 die Mitarbeit verweigerte und kurze Zeit später tot aufgefunden wurde. Der Dokumentarfilm zeigt, wie die Anwältin das Generalkonsulat der Bundesrepublik aufsucht, Halim zu einer Schlepperorganisation geht und Mükrime für die Flucht packt. - Ähnliche Aufnahmen gibt es später aus Griechenland. Eingeschoben sind jeweils neutrale Bilder aus dem Leben in den Städten Istanbul, Athen, Köln und Osnabrück. Erkennbar nachgestellte Sequenzen, die die nächtliche Abschiebung aus Osnabrück und die zweimalige Flucht im Lastwagen andeuten, sind in Schwarzweiß eingefügt und nach Krimiart geschnitten. Dass die Familie die Dienste von Schleppern in Anspruch nimmt, wird im Film dabei als "normal" hingenommen, die kriminelle Arbeit der Fluchthelfer nicht hinterfragt. Gesichter von interviewten Personen, die das Filmen gefährden könnte, sind verdeckt, Aufnahmen von unterwegs mit versteckter Kamera gemacht. Nach Auskunft von Michael Enger gegenüber EZEF wurde der Besuch in der Nähe des Heimatdorfs der Nahirs auf Anraten des mitgereisten Dolmetschers nach kurzer Zeit abgebrochen, weil er auch für das deutsche Team gefährlich gewesen sei. Mit der für den Betrachter überraschenden Sequenz von dieser Reise widerlegt das Team die vom Gericht behauptete Möglichkeit einer ungefährlichen Rückkehr der Kurden. Laut Michael Enger hat das Gericht den Film erhalten, sich dazu aber nicht geäußert. Im Vergleich mit anderen kurdischen Flüchtlingsfamilien sind die Nayirs, die, wie Mükrime erwähnt, in der Heimat über Geld, Häuser und Tiere verfügten, privilegiert. Freunde und Verwandte haben sie unterstützt. Auf Grund der langen Dauer des Asylverfahrens konnte die Familie in Osnabrück mit den dort geborenen Kindern fast normal leben (Aufenthalt im Wohnheim, Schulbesuch). Die mit Mükrime befreundete (inzwischen verstorbene) Anwältin hat sich zudem erkennbar weit über den üblichen juristischen Beistand hinaus eingesetzt. Gelegentlich enthält der Film Passagen, die sichtlich auf die emotionale Beeinflussung des Betrachtenden abzielen. So beschränken sich die Interviews in der Regel auf Vater, Mutter und Sohn, die jüngeren Kinder bleiben im Hintergrund. Als Mükrime jedoch erzählt, dass Halim "wie ein Toter" aus der Folterhaft zurückkehrt sei, nimmt die Kamera die weit aufgerissenen Augen der kleine Kübra ins Bild. Die Erstklässlerin sagt wenig später, wie sehr sie die Schule und ihre Freundin vermisst. Die späteren Aufnahmen von der Rückkehr unterstreichen unterschwellig die nie direkt ausgesprochene Aussage des Films, dass diese Familie ihre Heimat in Deutschland gefunden habe und behalten sollte.
Hinweise zum Einsatz Da der Film einiges an Vorwissen über die Situation der Kurden und das deutsche Asyl-recht voraussetzt, ist er vermutlich erst ab etwa 14 Jahren verständlich. Anhand des weitgehend chronologisch geschilderten Schicksals einer Familie, läßt sich die verwickelte Materie von Flucht und Schlepperunwesen, Asylverfahren vom Antrag bis zur Anerkennung bzw. Ablehnung, Abschiebehaft und Duldung mit Hilfe des Films einiger-maßen illustrieren. Fälle dieser und ähnlicher, schlimmerer Art sind veröffentlicht worden (s. Dokumentation der Konferenz der EKD-Ausländerreferenten "Soll ich meines Bruders Hüter sein", Fünf Jahre neues Asylrecht, Juni 1998). Es bleiben aber Ungereimtheiten und offene Fragen. So legt der Filmschluss mit den Äußerungen von Mükrime die Vermutung nahe, dass Halim das sogenannte Kleine Asyl erhalten hat: Er ist nicht als politisch Verfolgter anerkannt, aber er kann nicht abge-schoben werden. Damit hat das Gericht offenbar auf die nach der Abschiebung erfolgten Misshandlungen reagiert, das erste Urteil damit aber nicht aufgehoben. (Das erklärt, warum die Familie nach Angaben von Michael Enger jetzt für die Kosten der ersten Abschiebung aufkommen soll.) Rein formal gesehen, ist den Behörden im geschilderten Fall nichts vorzuwerfen. Dass derselbe Richter aus dem ersten Asylverfahren nun auch über den Asylfolgeantrag entscheidet, ist allerdings ungewöhnlich; dass er der Mutter und den minderjährigen Kindern nicht den gleichen Status zuerkennt, könnte anfechtbar sein. Die sogenannte Duldung kann zwar von Jahr zu Jahr verlängert werden, schützt aber nicht auf Dauer vor Abschiebung. Volljährige, politisch nicht verfolgte Kinder können indessen abgeschoben werden. Das ist nach Auskunft von Michael Enger im Fall von Sehmuz bisher nicht geschehen. Möglicherweise wird damit dem Umstand Rechnung getragen, das dem 18jährigen Kurden, den in der Türkei der Militärdienst erwartet, Diskriminierung und Einsatz gegen die eigenen Landsleute droht. Diskussionsleiter, die das Thema "Asyl" behandeln wollen, müssen sich auf eine sehr komplizierte und immer wieder veränderte Rechtssituation einstellen. So stand bei Redaktionsschluss dieser Arbeitshilfe noch nicht fest, ob das 2002 vom Bundestag verabschiedete Zuwanderungsgesetz tatsächlich in Kraft tritt. Es sieht unter anderem vor, dass Asylberechtigte kein unbefristetes Aufenthaltsrecht mehr erhalten, ferner dass nach drei Jahren überprüft wird, ob eine Rückkehr möglich ist und dass auch ein unbefristetes Aufenthaltsrecht widerrufen werden kann, "wenn keine Verfolgungsgefahr mehr besteht" (s. Postwurfsendung der Bundesregierung vom August 2002). Es ist daher zu empfehlen, zum Gespräch über den Film einen mit dem aktuellen Asylrecht vertrauten Experten beizuziehen.
Zur Diskussion
1. Was ist "Heimat"? Schon der Untertitel des Films, "Ein Leben ohne Heimat", verrät einen schillernden Begriff, der zudem als Synonym für "Zuhause" gebraucht wird. Anders als in dem Dokumentarfilm "Zurück auf kurdische Erde" (von Yamuz Karaman und Michael Enger, EZEF-Arbeitshilfe Nr. 163) ist hier in den Aussagen der Familie Nayir von einer Heimkehr keine Rede. Als Erinnerung an die ferne Heimat mag die kleine, fast poetische Szene gelten, die Halim im kahlen Raum der Abschiebehaft zeigt: Er hat in einem blauen Becher eine Zwiebel keimen lassen und erlebt in ihrem Wachsen ein Stück Natur. Das Ergebnis der Filmteam-Reise legt jedoch die Vermutung nahe, dass angesichts der politischen Haltung der türkischen Regierung eine Rückkehr der Flüchtlinge bis auf weiteres nicht möglich ist. Für Bürger, die nicht mit dem türkischen Geheimdienst zusammenarbeiten wollen, ist dem Film zufolge auch Istanbul keine sichere "Heimat", obwohl die deutschen Gerichte dies behaupten. - Zumindest anfangs hätte die Familie offenbar auch anderswo im Ausland Fuß gefasst. Nach so vielen Jahren des Aufenthalts betrachtet sie jedoch Deutschland als "Heimat", d.h. als Zufluchtsort vor Verfolgung, weil sie hier Nachbarn und Freunde hat und hofft, sich frei bewegen zu können. Die deutsche Verfassung gesteht dieses Recht grundsätzlich aber nur deutschen Staatsbürgern und -bürgerinnen sowie eingebürgerten Ausländern zu.
2. Wie sollte "Asyl" aussehen? Der Film macht das Angebot, sich in die Gefühlslage einer Familie hineinzuversetzen, die eine Zukunftsperspektive sucht und ein Leben ohne Angst führen möchte. Eine Diskussion mit Jungen und Mädchen könnte damit beginnen, die Geschichte der Nayirs nachzuerzählen und sich dabei genauer anzusehen, wie unterschiedlich Halim und Mükrime auf ihr Schicksal reagieren. Daran anknüpfende Fragen könnten lauten: Wie müsste ein Asylverfahren aussehen, das Flüchtlingen wirklich hilft und sie nicht bloß abwehrt? Wie sollte ein einheitliches europäisches Asylrecht gestaltet sein? Wie sind Politiker anzusprechen, damit sie sich dafür einsetzen? Ferner: Sollte diese Familie integriert werden? Was müsste von deutscher Seite aus geschehen, um sie dabei erfolgreich zu unterstützen? Wie weit geht die eigene Bereitschaft, Flüchtlingen zu helfen (auf einfache Weise, unter persönlichen Opfern)? Wie wird die Bereitschaft anderer eingeschätzt? Wie groß ist die Gefahr, dass eine solche Unterstützung missbraucht wird? Was wäre dagegen zu tun? Was lässt sich gegen den Vorwurf sagen, Asylbewerber nutzten unser Asylrecht aus? Welchen Nutzen hätte es für Deutschland, wenn Ausländer eines Tages mit guten Sprachkenntnissen und beruflichen Fähigkeiten in ihr Herkunftsland zurück-kehrten? Die Diskussion sollte nicht außer Acht lassen, dass Asylrichtern derzeit wenig juristischer Spielraum bleibt (keine Sündenböcke suchen). Auch die vom Film angebotene "Mitleidsfalle", d.h. es angesichts dieses Schicksals bei Bedauern oder Entrüstung zu belassen, sollte gemieden werden. Auf der anderen Seite ist es sinnvoll, Fragen, die Unverständnis, Abneigung oder Zynismus zu verraten scheinen, zuzulassen bzw. bewusst einzubringen, um sie argumentativ zu behandeln. Rollenspiele mit einem "advocatus diaboli" könnten dabei hilfreich sein (z.B. eine Stammtisch-Runde diskutiert den Fall Nayir kontrovers).
Zum Regisseur Michael Enger (geb. 1952) lebt als freier Autor, Regisseur und Produzent in Hamburg. Er hat eine Vielzahl von Reportagen, Dokumentarfilmen und Beiträgen für Magazinsendungen gedreht, die die Themen Menschenrechte, Kriegsdienstverweigerung, Ökologie, soziale Bewegungen u.a. behandeln. Seit 15 Jahren beschäftigt er sich in Fernsehbeiträgen mit der Situation der Kurden, unter anderem mit dem Krieg in Türkisch- und Irakisch-Kurdistan, der Verfolgung kurdischer Oppositioneller und Journalisten sowie mit dem Schicksal der ersten Kurdin im türkischen Parlament. - Im selben Jahr wie dieser Film entstand in Zusammenarbeit mit Karaman Yavuz der Film "Zurück auf kurdische Erde" Die Geschichte der Familie Nayir ist auch durch Presseberichte und die Arbeit des Niedersächsischen Flüchtlingsrates bekannt geworden.
Literaturhinweise Peter Köpf, Stichwort Asylrecht, Heyne-Sachbuch Nr. 19/4005, München 1992 Bernd Tobiassen, Kurdische Flüchtlinge im Dickicht des deutschen Asylrechts (mit Diskette), von Loeper Literaturverlag Karlsruhe, 1997 "... und der Flüchtling, der in deinen Toren ist." Eine Arbeitshilfe zum Gemeinsamen Wort der Kirchen zu den Herausforderungen durch Migration und Flucht, Gemeinsame Texte Nr. 14, 1998 Materialmappe zur Begleitung im Asylverfahren, Informationsverbund Asyl/ZDWF e.V., Königswinterer Str. 29, 53227 Bonn, 2. Auflage Oldenburg 2002 (mit wichtigen Adressen und Links) Hubert Heinold, Recht für Flüchtlinge – Ein Leitfaden durch das Asyl- und Ausländerrecht für die Praxis, Januar 1996. Erhältlich über Pro Asyl, Frankfurt, Tel.: 069/230650 (Dort sind auch die Adressen der landesweiten Flüchtlingsräte erhältlich.) UNHCR (Hg.): Zur Lage der Flüchtlinge in der Welt. Eine humanitäre Herausforderung, Verlag J.H.W. Dietz Nachf., Bonn 1997 Robin Schneider: Zum Beispiel Flüchtlinge, Lamuv Verlag, Göttingen 1993 Marily Stroux/Reimer Dohm: Blinde Passagiere. Es ist leichter in den Himmel zu kommen, als nach Europa, Brandes und Apsel Verlag, Frankfurt 1998 Für Informationen und Materialien danke ich Thomas Schirmer, Leiter des Begegnungs- und Beratungszentrums für Flüchtlinge (BBF) von Diakonie und Caritas in Karlsruhe.
Medienhinweise EIN LIED FÜR BEKO (Klamek Ji Bo Beko) Nizamettin Aric, Armenien/BRD 1992 100 Min., Farbe, Spielfilm, OmU Verleih 16mm: EZEF, EMZ 12 Verleih Video: EZEF, EMZ 2, 7, 12, 13, 18
DIYARBAKIR - ICH SCHÄME MICH EIN JURIST ZU SEIN Karaman Yavuz, Deutschland 1994, 89 Min., Farbe, Dokumentarfilm Verleih 16mm: EZEF Verleih Video: EZEF, EMZ 13
WANN IST WEIHNACHTEN? (Die Geschichte von Nabils Familie aus dem Film "Lernen glücklich zu sein") Peter von Gunten, Schweiz 1998 72 Min., Dokumentarfilm, OmU, (Langfassung 155 Min.), Video Verleih: EZEF, EMZ 2-12, 13-19
ZURÜCK AUF KURDISCHE ERDE Michael Enger und Karaman Yavuz, Deutschland 2001 26 Min., Farbe, Reportage/Dokumentarfilm Verleih Video: EZEF, EMZ 2-19
REISE DER HOFFNUNG Xavier Koller, Schweiz 1990 100 Min., Farbe, Spielfilm, OmU Verleih 16mm: EZEF, EMZ 2, 4, 7, 8, 12, 13 Verleih Video: EMZ 12, 13
18 MINUTEN ZIVILCOURAGE Rahim Shirmahd, BRD 1991 20 Min., sw., Dokumentarfilm Verleih 16mm: EZEF, EMZ 2-4, 6-8, 11-13, 15 Verleih Video: EZEF, EMZ 2, 10-13
August 2002 Dorothea Schmitt-Hollstein
Artikel zuletzt geändert am: Freitag, 16. Januar 2009 09:35
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