Link zum Gemeinschaftswerk der Evangelischen Publizistik
Über das EZEF
Verleih
Veranstaltungen
EZEF-News
EZEF Fiominfo
EZEF-Arbeitshilfen
Presse-Informationen
Ihr Kontakt zu uns!
Interessante Links
Suchen Sie in unserem Katalog!
Link zur EZEF Startseite

Evangelisches Zentrum
für entwicklungsbezogene Filmarbeit



    Link zur eed Startseite

EZEF-Arbeitshilfe



Diyarbakir - Ich schäme mich ein Jurist zu sein

Nr. 109
 

Karaman Yavuz, Deutschland 1994
89 Min., Farbe, Dokumentarfilm, OmU, 16 mm


Zum Inhalt

Im Mittelpunkt des Dokumentarfilms stehen die kurdischen Rechtsanwälte Rusen Arslan und Serafettin Kaya, die beide aus der Stadt Mus im Südosten des Türkei stammen. Die beiden verteidigten nach dem Militärputsch von 1971 einige angeklagte Kurden vor dem türkischen Militärgericht von Diyarbakir und bekamen große Schwierigkeiten, als sie sich weigerten, bei diesen politischen Prozessen die kurdische Sprache zu verleugnen. Denn gemäß einer offiziellen Sprachregelung gibt es in der Türkei keine Kurden, sondern allenfalls „Bergtürken“. Wer die kurdische Sprache dennoch gebraucht, muß mit einer Bestrafung wegen „Separatismus“ rechnen.
Während die Anwälte in den siebziger Jahren nur vorübergehend in Gefängnissen festgehalten wurden, waren sie nach dem zweiten Militärputsch von 1980 auch längere Zeit inhaftiert. So etwa nachdem Kaya die Folterungen in Gefängnissen und Polizeistationen öffentlich anprangerte. Wie viele ihrer Mitgefangenen wurden auch die beiden Anwälte in der Haft gedemütigt und gefoltert. Schließlich gelang es ihnen, nach Deutschland zu fliehen, wo sie politisches Asyl erhielten.
Die Anwälte erzählen ihre Schicksale im Rückblick, wobei sie die türkische Kurden-Politik seit den fünfziger Jahren nachzeichnen. Ihre Berichte werden mit Fotos und Zeichnungen veranschaulicht. Dazwischen hat der Autor Video-Aufnahmen von der aktuellen Lage im kurdischen Teil der Türkei eingefügt. Die Bilder wurden 1993 zum Teil heimlich aufgenommen und dokumentieren unter anderem eine brutale Polizei-Razzia während des kurdischen Newroz-Festes. Sie verdeutlichen, daß sich die Situation der Kurden in der Türkei trotz der Demokratisierung nicht wesentlich verbessert hat.


Zur Gestaltung

Die Dokumentation, die in Deutschland und der Türkei gedreht wurde, setzt sich aus drei Materialkomplexen zusammen: den Berichten der Anwälte, historischen Bilddokumenten wie Fotos oder Zeichungen sowie aktuellen Video-Aufnahmen in den Kurdengebieten der Türkei. Die Aussagen der beiden Juristen, die übrigens als einzige vor die Kamera treten, um von ihren Schicksalen zu erzählen, ergänzen sich dabei oft.
Um bei derartigen Dokumentarfilmen stets drohenden Monotonie der „redenden Köpfe“ entgegenzuwirken, hat der Regisseur den Video-Aufnahmen aus Anatolien zumeist eine stimmungsvolle einheimische Flötenmusik unterlegt. Auch in der Kameraführung hat er bewußt auf Kontrast gesetzt: Während die Sequenzen mit den Anwälten in Wohnungen mit feststehender Kamera aufgezeichnet wurden und den Eindruck von Statik vermitteln, wurden die Aufnahmen von Landschaften und Städten in der Türkei oft frei aus der Hand oder aus einem fahrenden Wagen gedreht und wirken sehr lebendig.
Der gesamte Films wirkt ruhig und sachlich, auch dort, wo von Folterungen die Rede ist. Geradezu erstaunlich ist, wie gefaßt die beiden Anwälte ihre schmerz- und leidvollen Erlebnisse in der Haft schildern, obwohl sie doch Anlaß genug für Rachegefühle hätten. Gerade indem sie so präzise und nüchtern berichten, wirken sie umso eindringlicher und glaubwüriger.
Der Filmtitel zitiert einen Satz des Anwalts Kaya. Dieser berichtet einmal von einem Treffen mit dem Vorsitzenden der Anwaltskammer der Türkei, Atilla Sav. Als Kaya ihm nach seiner Haftentlassung erklärt, daß die Gerichte in den Prozessen gegen Kurden die Prozeßordnung mißachteten und nach den Befehlen der Ausnahmezustandskommandanten urteilten, erwidert Sav ihm, daß die Richter die Unteilbarkeit des türkischen Staates verteidigen müßten. Daraufhin sagte ihm Kaya: „Ich schäme mich, ein Jurist zu sein.“
An mehreren Stellen des Films erscheint ein Schwarz-Weiß-Foto mit der Schrifttafel „Die Gerechtigkeit ist Grundstein des Staates.“ Die Tafel hängt über dem Richtertisch eines Gerichts, das systematisch geltendes Recht beugt oder Unrechtsurteile fällt, wie die Aussagen der beiden Anwälte im Off-Ton dazu belegen.
Ein ähnliches ironisches Verhältnis zwischen Bild und Ton findet sich kurz an anderer Stelle im Film, als zu Aufnahmen von rollenden Panzern in Kurdengebieten ein Lied eingespielt wird, in dem es heißt: „Marschier vorwärts, ein türkischer Soldat blickt nicht zurück!“


Zur Diskussion

Inhaltlich lassen sich in dem Film von Yavuz drei Problemkreise unterscheiden: Folter gegen Gefangene, Mißachtung rechtsstaatlicher Normen und Unterdrückung der kurdischen Sprache.
Verhältnismäßig breiten Raum nehmen zunächst die systematischen  Versuche der türkischen Behörden ein, die kurdische Sprache zu leugnen und zu verbieten. Besonders deutlich wird dies an einem Fall, den der Anwalt Kaya erzählt: „Ein Zigeuner, der regelmäßig auf Hochzeiten musizierte, war festgenommen worden. Er hatte ein allgemein bekanntes kurdisches Lied über Scheich Said gesungen. Er sprach kein Türkisch. Die geladenen Zeugen konnten ebenfalls kein Türkisch. Sie mußten auf Kurdisch angehört werden. Der Staatsanwalt hatte in der Anklageschrift umfangreiche Ausführungen gemacht: ‘Es gibt kein Volk der Kurden, keine Sprache, die Kurdisch heißt. Die als Kurden bezeichneten Menschen sind Bergtürken. Ihre Sprache ist keine andere Sprache als Türkisch. Trotzdem von einer kurdischen Sprache zu reden und zu singen, verletzt die nationalen Gefühle, ist Separatismus und Beleidigung des türkischen Volkes.’ In unserem Plädoyer sagten wir: ‘Herr Staatsanwalt, Sie behaupten, es existiert keine kurdische Sprache, aber unser Mandant hat Kurdisch gesprochen, er wurde in Kurdisch vernommen und dieser Umstand wurde auch protokolliert. Das bedeutet, Kurdisch sprechen ist nicht strafbar.’ Der Richter entschied sich trotzdem für eine Bestrafung.“
In vielerlei Hinsicht belegt Yavuz, daß die Angeklagten in den politisch motivierten Prozessen keine Gerechtigkeit erwarten durften. Selbst elementare Menschenrechte wurden gleichsam mit Füssen getreten. So durften Angeklagte nach Aussage Kayas auch in den Pausen eines Prozeßtages, der immerhin von acht bis 18 Uhr dauerte, nicht auf die Toilette gehen und machten daher in die Hosen. Auch zu trinken hätten sie nichts bekommen. 
Wenn auch nicht ausdrücklich, so doch indirekt thematisiert der Film die Taktik der Unterdrücker, die kurdischen Häftlinge über ihre Angehörigen unter Druck zu setzen und umgekehrt. Der Anwalt Arslan erlebte im Gefängnis mit, daß eine Kurdin nicht mit ihrem inhaftierten Sohn sprechen konnte, weil bei Besuchen im Gefängis Kurdisch verboten war und sie selbst das Türkische nicht beherrschte. Als sie am Ende der Besuchszeit schließlich doch auf Kurdisch „Mein Sohn“ sagte, wurde dieser verprügelt. Weil sich Arslan einmischte, bekam auch er Prügel. Im Rückblick auf seine sechsjährige Haftzeit resümiert er: „Diesen zweiminütigen Blickkontakt zwischen Mutter und Sohn zu sehen, währenddessen sie ihre Sprache, Kurdisch, nicht sprechen durften, war für mich die größte Folter meiner sechsjährigen Haftzeit.“
Besonders eindrucksvoll wirken die Schilderungen der Anwälte über die selbst erlittene Folter. So erfährt man von Kaya, wie sich die einzelnen Zellentypen unterscheiden. Unter „Zimmer mit Fernsehen“ waren Zellen zu verstehen, von denen aus man mitansehen konnte bzw. mußte, wie andere Gefangene in einem zentralen Saal mißhandelt wurden. „Zimmer mit Bad und Fernsehen“ wurden Zellen mit der gleichen Aussicht genannt, in denen „bis auf Kniehöhe Abwasser und Kot standen“. „Auch unsere Mahlzeiten mußten wir in dem Kot zu uns nehmen“, berichtet er, „32 Tage wurde ich auch geschlagen, aber ich habe unter den
Schmerzen nicht so gelitten wie darunter, daß ich die Folterungen in dem Saal mitansehen mußte.“
Die Folterknechte der Haftanstalten erprobten an den Insassen auch andere Methoden der psychologischen Folter - mit dem Ziel, „die Menschen seelisch zu zerstören“. „Beim Marschieren mußten wir Parolen zur Überlegenheit der türkischen Rasse brüllen.“ Dazu gehörten Sätze wie: „Ein Türke ist so viel Wert wie die Welt.“ oder „Jeder Türke wird als Soldat geboren.“
Die Opfer spüren die Wirkungen der Folter noch heute. Um später wieder in seinem Beruf arbeiten zu können, versuchte Arslan, bei Schlägen seine rechte Hand zu schonen. Durch schwere Schläge mit Holzlatten auf die linke Hand wurden dort aber Nerven zerstört: „Deswegen sind auch die Finger meiner linken Hand deformiert.“ Bei Kaya wirkt die Folter eher psychisch nach: Er konnte nach seiner Freilassung nachts nicht mehr schlafen.
Daß die Folterungen nicht selten zum Tode führten, führt der Regisseur mit einer nüchternen Bilanz eindrucksvoll vor. Auf Rolltiteln reiht die Liste die Namen von 40 Gefangenen auf, die zwischen 1981 und 1991 „im Gefängnis von Diyarbakir umgekommen sind“. 
Mit Blick auf das Thema Folter arbeitet der Anwalt Arslan vor allem die Verquickung von ziviler und militärischer Herrschaft heraus. Er verweist auf das Beispiel des jetzigen Sekretärs des Staatspräsidenten, Kemal Yamak, des früheren Kommandanten von Diyarbarkir, nach dessen Machtübernahme dort mehr gefoltert worden sei als zuvor. „Wenn also die Folter in der Türkei systematisch angewendet wurde, und einer, der dafür verantwortlich war, heute eines der obersten Ämter des Staates bekleidet, so bedeutet das, daß die zivile und militärische Macht in der Türkei untrennbar miteinander verbunden sind.“
Eine Hauptthese des Films wird nicht explizit ausgesprochen, sie wird aber durch die Video-Aufnahmen aus Anatolien belegt. Während diese Aufnahmen aus kurdischen Siedlungsgebieten zunächst nur einen Eindruck von Land und Leuten vermitteln, werden schon bald Polizisten und Soldaten mit gepanzerten Fahrzeugen sichtbar. Schließlich rückt an einem Denkmal für den türkischen Staatsgründer Atatürk ein Plakat ins Bild, auf dem steht: „Welch ein Glück, ein Türke zu sein.“ Am Ende steht - der inneren Dramaturgie einer spannungsreichen Inszenierung folgend - eine heimliche gefilmte Polizei-Razzia am Tag des Newroz-Festes in einem kurdischen Dorf: Ein Schützenpanzer treibt eine Menschenmenge auseinander, Soldaten und maskierte Bewaffnete greifen einen jungen Mann und zerren den sich heftig Wehrenden in den Panzer, wobei Warnschüsse protestierende Frauen zum Schweigen bringen. Als Beleg der Authentizität der Aufnahme ist das Datum 21. 3. 1993 eingeblendet. Die Aufnahmen belegen, daß die Behörden jedes vermeintliche Anzeichen „separatistischer Tendenzen“ gewaltsam zu unterdrücken versuchen.
Auffällig ist in diesem Zusammenhang, daß die Speerspitze des kurdischen Strebens nach Selbstbestimmung und Unabhängigkeit, die mit terroristischen Mitteln operierende Organisation PKK (Kurdische Arbeiterpartei), in dem Film keine Rolle spielt. Für die Bewertung der Verhältnisse in der Türkei - in der Bundesrepublik ist die PKK verboten - muß allerdings berücksichttigt werden, daß Gewalt und Terror von beiden Konfliktparteien ausgeübt wird.
Wie sehr sich die Anwälte auch nach ihren Foltererfahrungen für die Respektierung der Menschenrechte in der Türkei im allgemeinen und der Kurden im besonderen einsetzen, verdeutlichen ihre Schlußworte. Arslan erklärt in einem leidenschaftlichen Plädoyer für die Sache der Kurden: „Ich denke, daß für siebzigjähriges Unrecht ein Preis bezahlt werden muß. Und dieser ist, daß der türkische Staat sich vor der Weltöffentlichkeit beim kurdischen Volk entschuldigt. Das gehört zu einem zivilisierten Verhalten.“ In klaren Worten skizziert der Anwalt bereits den Weg zu einer Lösung des Konflikts zwischen türkischer Regierung und Kurden: „ Als erstes muß der türkische Staat die Anerkennung der kurdischen Realität in der Verfassung verankern. Zweitens soll allen illegalen kurdischen politischen Parteien freie Betätigung zugestanden werden.“ Außerdem müsse der Staat das Verbot der kurdischen Sprache aufheben: „Wie kann eine Regierung die Sprache von 20 Millionen Menschn verleugnen, für nicht existent erklären und unterdrücken?“ Nach seiner Ansicht sollte am Ende einer derartigen fünfjährigen Entwicklung ein Referendum unter den Kurden in der Türkei abgehalten werden.

 
Zum Regisseur

Der in Hamburg lebende 36-jährige Kurde Karaman Yavuz hat vor „Diyarbakir“ vier Filme gedreht: „Ramanzan Avci - Ein Opfer von Rassismus und Ausländerfeindlichkeit“ (1986), „Vater und Sohn“ (1988), „Ein Ausländer hat gewählt“ (1988) und „Bizim Kahve - Unser Café“ (1989). In einem Interview sagte Yavuz, seit der Arbeit an dem Film habe die türkische Regierung die Unterdrückung der Kurden noch verstärkt.

„Diyarbakir - Ich schäme mich ein Jurist zu sein“ wurde von der Filmbewertungsstelle mit dem Prädikat wertvoll ausgezeichnet. Bei den ‘4. Türkischen Filmtagen Nürnberg’ erhielt Karaman Yavuz für seinen Film den ‘Förderpreis Dokumentarfilm’.

 
Hinweise zum Einsatz

 Wegen der geschichtlichen Implikationen des Kurdenproblems empfiehlt sich eine kurze Einführung. Dazu können Informationen aus dem folgenden Abschnitt zum politischen und geschichtlichen Hintergrund verwendet werden. Aufhänger kann aber auch der aktuelle Konflikt zwischen Kurden und Türken in Deutschland sein. 

Für ein anschließendes Filmgespräch bieten sich folgende Fragen zum Einstieg an:

-    Wieso sagt der Rechtsanwalt Kaya einmal: „Ich schäme mich, ein Jurist zu sein.“?
-    Fallen Ihnen Parallelen zu den gezeigten Häftlingszeichnungen zu Foltererlebnissen im Gefängnis ein? Kennen Sie vergleichbare Dokumente, etwa zu den deutschen Konzentrationslagern im Zweiten Weltkrieg?
-    Welche Rolle spielt der türkische Völkermord an den Armeniern vor rund achtzig Jahren bei der Kurdenfrage?
-    Warum ist es für die türkischen Kurden so wichtig, die Aufmerksamkeit der Medien und damit der Weltöffentlichkeit auf sich zu ziehen?
-    Welchen Einfluß können westliche Länder wie die Bundesrepublik auf die Türkei nehmen, um die Lage der Kurden zu verbessern? Welche Rolle spielt dabei die Nato-Mitgliedschaft der Türkei?
-    Warum haben die türkischen Behörden wiederholt den Ausnahmezustand in den kurdischen Siedlungsgebieten verlängert?
-    Welche Rolle spielen die Nachbarländer der Türkei mit kurdischen Minderheiten (Irak, Iran, Syrien)?
-    Inwieweit können internationale Einrichtungen wie Europaparlament oder Europarat für eine bessere Beachtung der  Menschenrechte in der Türkei sorgen?
-    Wie sind die Aktivitäten der kurdischen Untergrundorganisation PKK zu bewerten?
-    Hat sich die Situation der Kurden in der Türkei in jüngster Zeit verbessert?


Altersempfehlung: ab 14 Jahren

Adressaten: Schulklassen, Gemeindeveranstaltungen, Jugend- und Erwachsenenbildung, Schwerpunktveranstaltungen zu Menschenrechten und Nationalismus

Stichworte: Menschenrechte, Demokratie, Völkerverständigung, Flüchtlinge, Nahost


Der politische und geschichtliche Hintergrund

Seit Gründung der Republik Türkei im Jahr 1923 ist der Gebrauch des Kurdischen in Schulen und Medien verboten. Im Zug eine Demokratisierungsphase wurde 1991 das Sprachengesetz, das Veröffentlichungen in nicht zugelassenen Sprachen untersagte, aufgehoben. Obwohl daraufhin einige Zeitungen und Zeitschriften in Kurdisch erschienen, hatte die kurdische Sprache in den elektronischen Medien keine Chance.
Für politischen Zündstoff auch im Verhältnis der Türkei zur Europäischen Union sorgt weiterhin die Frage der Meinungsfreiheit. Der berüchtigte Artikel 8 des Anti-Terror-Gesetzes von 1991 verbietet nämlich „separatistische Propaganda“ verbietet. Aufgrund dieses Artikels wurden bis Ende 1994 allein 126 Journalisten, Schriftsteller und Gewerkschafter zu teilweise langjährigen Gefängnisstrafen verurteilt. Die Europäische Union will jedoch die geplante Zollunion mit der Türkei erst dann ratifizieren, wenn dieser Artikel abgeschafft wird. 
Bei den Kurden, aber auch bei den Menschen in Iran, Afghanistan und Tadschikistan ist das Newroz-Fest, das im Film thematisiert wird, das populärste Fest. Mit dem Newroz-Fest („Neuer Tag“) beginnt für sie das neue Jahr, das mit Salutschüssen begrüßt wird. 13 Tage lang besucht man Verwandte und Bekannte, Vorgesetzte und Geschäftspartner. Beendet werden die Newroz-Feiern mit einem Familienausflug. Die Tradition geht auf die altiranische zoroastrische Religion zurück, so zum Beispiel auch der Brauch, über ein Feuer zu springen, um Geister aus dem Körper zu vertreiben.
In den vergangenen Jahren wurde das Newroz-Fest zum Symbol für Widerstand und Unabhängigkeit, nachdem die türkische Armee 1991 in den Regionen des Ausnahmezustandes in Südost-Anatolien unter demonstrierenden Kurden ein Massaker anrichtete. 1993 verkündete die kurdische Rebellenorganisation PKK für die Dauer des Festes eine Waffenruhe. Die beim Feuer angezündeten Feuer haben inzwischen eine zusätzliche symbolische Bedeutung bekommen: Sie erinnern an die „Märtyrerinnen für Kurdistan“. 1992 verbrannte sich in Izmir ein Kurdin, 1992 gingen in Mannheim zwei weitere Kurdinnen den Feuertod, um die Öffentlichkeit auf den Befreiungskampf der Kurden aufmerksam zu machen.  
Heftige internationale Kritik handelte sich die Türkei in diesem Frühjahr mit einer massiven Militäraktion gegen kurdische Rebellen im benachbarten Nordirak ein. Die großangelegte Invasion hatte unter anderem zum Ziel, die Stützpunkte von schätzungsweise 3.000 PKK-Kämpfer hinter der Grenze zu zerstören. und diese selbst „auszurotten“. Über ihre Verluste bei zahlreichen Gefechten machten beide Seiten unterschiedliche Angaben. Der Feldzug wurde nach einiger Zeit beendet, obwohl der Widerstand der kurdischen Rebellen keineswegs gebrochen werden konnte.
Wegen des militärischen Vorgehens der türkischen Armee gegen die kurdische Unabhängigkeitsbewegung auf eigenem Territorium mußten nach offiziellen Angaben seit 1984 etwa 311.000 Zivilisten, zumeist Kurden, rund 2.500 Dörfer verlassen. Mehr als 16.000 Menschen kamen in dem Konflikt seitdem ums Leben.
Nach nicht-offiziellen Schätzungen wurden infolge der Kämpfe im Südosten Anatoliens insgesamt sogar bis zu drei Millionen Menschen vertrieben.
Unrecht und Verbrechen geschahen dabei auf beiden Seiten: Während das Militär Dörfer niederbrannte, um dort vermutete Rebellen der Untergrundorganisation „Kurdische Arbeiterpartei“ (PKK) zu vertreiben, dienten andere Dörfer den Rebellen als Ziel, weil die Bewohner sie nicht unterstützen wollten. Die Folge: Zehntausende von Dorfbewohnern flohen, viele andere wurden zwangsumgesiedelt.

  
Literaturhinweise

Bücher über die Kurden und Kurdistan. Eine Auswahlbibliographie. Poppenberg, Walter, Bonn: Verlag für Kultur und Wissenschaft 1987.

Kurden heute. Khalil, Fadel, 3. erw. Auflage. Wien: Europa Verlag 1992.

Keine Abschiebung von Kurd/innen in die Türkei - Dokumentation über das Schicksaal abgeschobener Kurd/innen. Hrsg.: Bayerischer Flüchtlingsrat und Förderverein Pro Asyl e.V. unter der Mitarbeit v. H. und G. Wagner (ai Sektion 91207 Lauf/Pregnietz), 1995.

Kurden im Exil. Ein Handbuch kurdischer Kultur, Politik und Wissenschaft. 3. Lieferung. Hrsg. in Zusammenarbeit mit dem Haus der Kulturen der Welt und medico international. Bearb. v. Schneider, Robin/Behle, Saskia. Berlin: Institut für Vergleichende Sozialforschung 1993

Die kurdische Frage. Schriftsteller und Künstler aus der Türkei nehmen Stellung. Hrsg. v. Türkisch-Kurdische Freundschaftsinitiative. Oberhausen: Ortadogu Verlag 1994.

Die kurdische Tragödie. Die Kurden - verfolgt im eigenen Land. Hrsg. v. Nirumand, Bahman. Reinbek: Rowohlt 1991 (rororo aktuell, 13075)

Kurdistan zwischen Aufstand und Völkermord. Fakten, Hintergründe, Analyse. Von Kesen, Nebi/Sahin, Mukkades/Kranefeld-Wied, Paul u.a. Hrsg. in Zusammenarbeit mit medico international. Köln: Verlag Komhar 1991

Tatort Kurdistan 2. Schmidt, Lissy/Meinhard, Thomas, Hrsg. v. BUKO-Koordinierungsstelle „Stoppt den Rüstungsexport“, Kampagne Produkte für das Leben, Pax Christi. Idstein: Komzi-Verlag 1993

Endkampf um Kurdistan? Die PKK, die Türkei und Deutschland. Stein, Gottfried, München: Verlag Bonn Aktuell 1994.

 
Medienhinweise

Sertschawan
Beatrice Michel, Hans Stürm, Schweiz 1992, 90 Min., Farbe, Dokumentarfilm
Verleih: Confilm 

Yol - Der Weg
Yilmaz Güney, Serif Gören, Türkei/Schweiz 1982, 111 Min., Farbe, Spielfilm
Verleih 16mm: KMZ 19, LBS 13

Dunkle Schatten der Angst
Konstantin Schmidt, Deutschland 1992, Farbe, Spielfilm
Verleih 16mm: Basis

Ein Lied für Beko
Nizamettin Ariç, Armenien/BRD 1992, 100 Min., Farbe, Spielfilm
Verleih 16mm: EZEF, EMZ 12, BJF, LBS 13

Reise der Hoffnung (Umuda Yolculuk)
Xavier Koller, Schweiz 1990, 106 Min., Farbe, Spielfilm
Verleih 16mm: EZEF, BJF, EMZ 4, 7, 12, 13, KMZ 19,
LBS 1, 2, 3, 7. 8, 10, LFD 1, 2, 7

 

 

Reinhard Kleber                        August 1995


Evangelisches Zentrum für entwicklungsbezogene Filmarbeit
Kniebisstraße 29, 70188 Stuttgart
Telefon: 0711 - 28 47 243, Fax: 0711 - 28 46 936
Mail: info@ezef.de

Design: i-public Agentur für Kommunikation und Multimedia